Lieber Mietinteressent,
ein gemütliches Zuhause ist auch für mich sehr wichtig! Ich habe daher alles unternommen, Ihnen den Aufenthalt in meiner Wohnung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören aber auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und mir regelt sich zunächst nach dem BGB. Die nachfolgenden Mietbedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie:
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist eine Wohnung entsprechend der Beschreibung auf der Internetseite http://www.cityapartment-stuttgart.de die in der Anmeldung und späteren Bestätigung näher bezeichnet wird. Die Wohnung wird an den Mieter zu reinen Wohnzwecken zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Entsprechend §549 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht ein besonderer Mieterschutz damit nicht.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Mietinteressent dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Fax oder per e-mail geschehen.
2.2 An das Angebot ist der Mietinteressent bis zur Entgegennahme durch den Vermieter, jedoch längstens 5 Tage nach Anmeldedatum, gebunden.
2.3 Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Annahme des Angebotes schriftlich, per Fax, oder per e-Mail innerhalb von 5 Tagen bestätigt und der Mietinteressent eine Anzahlung entsprechend 3.1 geleistet hat.
3. Bezahlung
3.1 Nach Erhalt der Bestätigung verpflichtet sich der Mieterinteressent innerhalb von 5 Tagen (Buchungseingang auf dem Konto des Vermieters) eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises auf das Konto des Vermieters oder in bar zu leisten. Die Kontonummer wird dem Mietinteressenten in der Bestätigung gesondert genannt. Der Vermieter informiert den Mieter umgehend, sobald die Anzahlung auf seinem Konto eingegangen ist.
3.2 Bei verspätetem Eingang bzw. einer Nichtzahlung der Anzahlung fallen Stornogebühren entsprechend Abschnitt 5.2 an.
3.3 Die Bezahlung des Restpreises einschließlich der unter Abschnitt 4 genannten Kaution hat bis spätestens zu Beginn des angemieteten Zeitraums zu erfolgen (ggf. auch in bar bei Belegung der Wohnung). Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat kann die Miete auch jeweils in monatlichen Raten bis spätestens zum Ende eines Vormonats beglichen werden.
4. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, bei Belegung der Wohnung eine Kaution in Höhe von 100 Euro (bei einem Aufenthalt bis zu 2 Wochen) bzw. 350 Euro (bei einem Aufenthalt ab 2 Wochen), bzw. 700 Euro (bei einem Aufenthalt ab 2 Monaten) zu verlangen. Diese Kaution wird bei Abreise zurück erstattet, soweit keine Schäden an Wohnung, Inventar, Haus oder Grundstück oder sonstige Forderungen des Vermieters vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Rückzahlung der Kaution nicht gegenstandslos.
5. Rücktritt durch den Mieter
5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Anreise durch schriftliche Erklärung den Mietvertrag kündigen.
5.2 In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, pauschale Stornogebühren wie folgt zu verlangen: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: kostenlos. Die geleistete Anzahlung wird vom Vermieter unverzüglich zurückerstattet. Bei einem Rücktritt zwischen 29 Tagen und 8 Tagen vor Anreise : 30 % der Miete (maximal jedoch für einen Monat). Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Anreise 85% der gesamten Miete (maximal jedoch für einen Monat).
5.3 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachten Stornogebühren ist.
5.4 Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
6. Fristloses Kündigungsrecht durch den Vermieter
Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des Mieters, insbesondere auch die nicht rechtzeitige Bezahlung der Miete entsprechend Abschnitt 3, berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung. In diesen Fällen steht dem Vermieter der Anspruch auf die vereinbarte Gesamtmiete auch im Kündigungsfalle zu.
7. Haftung durch den Vermieter
7.1 Die Bereitstellung der Wohnung ist kein Gewerbebetrieb in Sinne § 701 BGB. Der Vermieter haftet daher nicht für Beschädigungen oder Diebstahl an eingebrachten Sach- und Vermögensgegenständen, Garderobe oder Wertsachen. Für Schäden an Personen haftet der Vermieter nur insoweit er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
7.2 Die Benutzung der Wohnung, sowie des Inventars erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
8. Haftung durch den Mieter
8.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung, das Haus und Grundstück, sowie das Inventar pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an Wohnung und Inventar, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
8.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Vertrag angegeben, in der Wohnung aufzunehmen. Der Vermieter ist berechtigt bei der Übernachtung von zusätzlichen Personen die doppelte Miete für die gesamte vereinbarte Mietdauer zu berechnen, eine fristlose Kündigung durch den Vermieter bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere Veränderungen an Wand-, Decken-, oder Bodenbelägen sowie der Möblierung der Wohnung.
3.4 Aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste werden Haustiere nicht aufgenommen und ist das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet.
9. Anreise
Am Anreisetag steht dem Mieter die gebuchte Wohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die geplante Ankunftszeit ist mit dem Vermieter rechtzeitig abzustimmen. Kann die mit dem Vermieter abgestimmte Ankunftszeit nicht eingehalten werden, so ist der Vermieter darüber rechtzeitig zu informieren. Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.
10. Abreise
10.1 Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr zu verlassen.
10.2 Die Wohnung ist besenrein sowie mit gespültem und eingeräumtem Geschirr und ausgeräumtem Kühlschrank zu hinterlassen. Mitgebrachte Lebensmittelreste sind bei der Abreise mitzunehmen bzw. vorher zu entsorgen.
10.3 Eine Endreinigung veranlasst und bezahlt der Vermieter. Liegt der Reinigungsaufwand allerdings erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, sind für den Reinigungsaufwand 30 EURO zusätzlich zu zahlen.
11. Hausrecht
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter die Wohnung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (z.B. notwendige Reparaturen, Besichtigung für Nachfolgemieter) nach vorheriger Ankündigung betreten darf.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart
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